Gremien
Die Elternvollversammlung
Die Erziehungsberechtigten der betreuten Kinder bilden die Elternversammlung. In der Elternversammlung informiert der Träger über alle den Kindergarten betreffende Anliegen. Während der ersten Zusammenkunft der Elternversammlung wird der Elternbeirat gewählt.
Der Elternbeirat
besteht aus mindestens zwei gewählten Mitgliedern
vertritt die Interessen der Eltern gegenüber dem Träger und der Leitung der Einrichtung. Auch hat er die besonderen Interessen von Kindern mit und ohne Behinderung und deren Eltern angemessen zu berücksichtigen. Vor Entscheidungen über das päd. Konzept, personelle Besetzung, räumliche und sächliche Ausstattung, Öffnungszeiten, sowie die Aufnahmekriterien, hat der Elternbeirat das Recht angehört zu werden.
stellt aus seiner Mitte eine Stellvertreterin / Stellvertreter
Der Rat der Kindertageseinrichtung
besteht aus Vertreterinnen und Vertretern des Trägers, des Personals und des Elternbeirates
wählt die Vorsitzende / Vorsitzenden und deren Stellvertreterin / Stellvertreter
tritt mindestens einmal jährlich zusammen
berät die Grundsätze für die Erziehungs- und Bildungsarbeit
berät die personelle, räumliche und sachliche Ausstattung
vereinbart die Aufnahmekriterien
berät über die Öffnungs- und Schließungszeiten im Kindergartenjahr
Näheres entnehmen Sie bitte der Broschüre: „Für Ihr Kind die Katholische Kindertageseinrichtung“, die Sie zu Ihrem Betreuungsvertrag erhalten haben.