Kinderschutz

Ein zentrales Anliegen der Kindertageseinrichtungen ist es, das Kindeswohl dauerhaft sicherzustellen um die bestmöglichste Entwicklung eines Kindes zu gewährleisten. Gemäß §8a Abs. 2 SGB gehört es zu den Pflichtaufgaben von Kindertageseinrichtungen den Schutzauftrag „in entsprechender Weise“ wahrzunehmen.

Die soziale und emotionale Kompetenzförderung der uns anvertrauten Kinder verlangt von uns eine besondere Kultur der Achtsamkeit gegenüber Gewalt in allen Facetten. Die Partizipation der Kinder und der respektvolle Umgang mit ihnen ist selbstverständlicher Bestandteil unserer täglichen Arbeit.

Alle Beschäftigten in der Einrichtung sind sich ihres besonderen Schutzauftrages gegenüber den anvertrauten Kindern bewusst. Für Gefährdungen der Kinder durch Grenzverletzungen, Misshandlungen oder Missbrauch sind die Beschäftigten in besonderem Maße sensibilisiert und entsprechend im Umgang mit diesen Thema sind sie geschult. In diesen Schulungen werden Handlungsempfehlungen und verbindliche geltende Verfahrenswege für Verdachtsfälle vermittelt. Daneben ist uns folgende Haltung des Personals wichtig:

  • Das ständige Bewusstsein des Fachpersonals im Hinblick auf den Schutzauftrag gegenüber des Kindes
  • Aufmerksamkeit und Wachsamkeit gegenüber den Bedürfnissen, Ängsten und Nöten der Kinder
  • Achtung der Grenzen jedes einzelnen Kindes und Unterstützung dabei diese Grenzen zu zeigen und formulieren

Die Träger haben bundesgesetzliche Vorgaben zum Kinderschutz zu beachten und die geltende Präventionsordnung unseres (Erz-)Bistums einzuhalten. So haben alle Beschäftigten u.a. regelmäßig erweiterte Führungszeugnisse vorzulegen. Die Fachkräfte erhalten ausreichende Möglichkeiten für Fortbildungen, Supervision und Coaching, unter anderem im Hinblick auf den Umgang mit Kindeswohlgefährdung.

Es ist die Pflicht der Fachkräfte gewichtige Anhaltspunkte der Gefährdung eines Kindes zu erkennen und das Gefährdungsrisiko in Zusammenarbeit mehrerer Fachkräfte abzuschätzen. Unter der Gefährdung eines Kindes verstehen wir die körperliche und / oder psychische Misshandlung, Vernachlässigungen und sexueller Missbrauch. Falls nach einer Risikoabschätzung Hilfen für erforderlich gehalten werden, muss die Einrichtung bei Personensorgeberechtigen / Erziehungsberechtigen Personen auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinweisen. Falls diese nicht ausreichen, kann das Jugendamt informiert werden.

Im Rahmen der Erziehungs- und Bildungspartnerschaft findet ein reger Austausch mit den Erziehungsberechtigten statt, in dessen Rahmen auch Konflikte offen angesprochen werden. Die Eltern werden bestärkt, bei auftretenden Problemen das Gespräch mit den Fachkräfte zu suchen.

Den Erziehungsberechtigten stehen in der Einrichtung Ansprechpartner zur Verfügung, die mit Fragen, Anregungen und Kritik professionell umgehen (Beschwerdemanagement). Die sogenannte erfahrene Fachkraft für Kinderschutz im Verbund ist Tanja Teufel. Sie steht neben den pädagogischen Fachkräften auch den Eltern beratend zur Seite.
 
Es gibt eine Beteiligungskultur, das heißt, die Kinder werden an allen sie betreffenden Entscheidungen altersgerecht beteiligt. Jedes Kind hat das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung. Die Stärkung der kindlichen Persönlichkeit ist Bestandteil des Bildungsangebots (z.B. Durchführung von „Kindergarten plus“, ein Programm zur Stärkung der sozialen und emotionalen Fähigkeiten des Kindes). Die Kinderrechte sind uns wichtig und Teil der pädagogischen Arbeit. Die Kindertageseinrichtung ist mit anderen Diensten und Einrichtungen vor Ort vernetzt und informiert die Eltern über Angebote der Familienberatung, Familienbildung etc.

Im Zuge der erfolgten Weiterentwicklung der diözesanen Präventionsordnung haben wir als Rechtsträger ein institutionelles Schutzkonzept erstellt. Das institutionelle Schutzkonzept geht von einer wertschätzenden Grundhaltung aus, fördert die Kultur der Achtsamkeit, analysiert das Arbeitsfeld auf Schutz- und Risikofaktoren hin und sorgt mittels Personalentwicklung sowie verbindlich geltende Verhaltensregeln und Qualitätsmanagement für Nachhaltigkeit. Ein Schutzkonzept der Kirchengemeinde St. Bartholomäus liegt vor und ist allen Mitarbeitenden bekannt.