Gremien

Elternversammlung
Die Erziehungsberechtigten der in der Einrichtung betreuten Kinder bilden die Elternsammlung. In der Elternversammlung informiert der Träger über personelle Veränderungen und pädagogische und konzeptionelle Angelegenheiten sowie die angebotenen Öffnungs-und Betreuungszeiten. Die Elternversammlung hat das Recht, sich zu äußern. Sie tagt mindestens einmal im Kindergartenjahr. Die Elternversammlung wird vom Träger bis spätestens 10. Oktober durch schriftliche Einladung aller Erziehungsberechtigten mit einer Einladungsfrist von mindestens zwei Wochen einberufen. Bei der ersten Zusammenkunft der Elternversammlung im Kindergartenjahr wählt diese aus ihrer Mitte die Mitglieder des Elternbeirates.

Elternbeirat
Der Elternbeirat vertritt die Interessen der Elternschaft gegenüber dem Träger und der Leitung der Einrichtung. Die Wahlzeit des Elternbeirates endet mit der Wahl des neuen Elternbeirates. Er übt seine Tätigkeit aber bis zum Zusammentreten des neu gewählten Elternbeirates aus.

Rat der Kindertageseinrichtung
Der Rat der Kindertageseinrichtung besteht zu je einem Drittel aus Vertreterinnen und Vertretern des Trägers, des Personals und des Elternbeirates. Die Größe des Rates der Kindertageseinrichtung legt der Träger fest. Der Rat der Kindertageseinrichtung hat insbesondere die Aufgabe,

  1. die Grundsätze für die Erziehungs- und Bildungsarbeit zu beraten,
  2. die erforderliche räumliche, sachliche und professionelle Ausstattung zu beraten und
  3. Kriterien für die Aufnahme von Kindern in die Einrichtung zu vereinbaren.

Die Vereinbarung der Aufnahmekriterien muss unter Einhaltung der jeweiligen diözesanen Regelungen erfolgen. Davon abweichende Vereinbarungen sind unwirksam. Die Amtsperiode des Rates der Kindertageseinrichtung endet mit Wahl des neuen Elternbeirates.