Gremien

Die Elternvollversammlung

Die Erziehungsberechtigten der betreuten Kinder bilden die Elternversammlung. In der Elternversammlung informiert der Träger über alle den Kindergarten betreffende Anliegen. Die Elternversammlung findet im Plenum statt und tagt mindestens einmal pro Kindergartenjahr. Während der ersten Zusammenkunft der Elternversammlung wird der Elternbeirat gewählt.

Der Elternbeirat

  • besteht aus 8 gewählten Mitgliedern.
  • tagt mindestens 2x jährlich.
  • wählt aus seiner Mitte eine Vorsitzende, eine Stellvertreterin und eine Person, die im Stadtelternbeirat mitwirkt.
  • vertritt die Interessen der Elternschaft gegenüber dem Träger und der Leitung der
  • Einrichtung. Dabei hat er auch die besonderen Interessen von Kindern mit und ohne Behinderung und deren Eltern angemessen zu berücksichtigen.
  • hat die Aufgabe, die Interessen der Erziehungsberechtigten zu beleben.
  • wird angehört vor Entscheidungen über das päd. Konzept, personelle Besetzung, räumliche und sächliche Ausstattung, Öffnungszeiten, sowie die Aufnahmekriterien.

Der Rat der Kindertageseinrichtung

  • besteht aus je 4 Vertreterinnen und Vertretern des Trägers, des Personals und des Elternbeirates.
  • wählt die Vorsitzende/ Vorsitzenden und deren Stellvertreterin / Stellvertreter
  • tritt mindestens einmal jährlich zusammen.
  • berät die Grundsätze für die Erziehungs- und Bildungsarbeit.
  • berät die personelle, räumliche und sachliche Ausstattung
  • vereinbart die Aufnahmekriterien.
  • berät über die Öffnungs- und Schließungszeiten im Kindergartenjahr.

Näheres entnehmen Sie bitte der Broschüre: „Für Ihr Kind die Katholische Kindertageseinrichtung“, die Sie zu Ihrem Betreuungsvertrag erhalten.