Gremien

Die Elternvollversammlung
Die Erziehungsberechtigten der betreuten Kinder bilden die Elternversammlung. In der Elternversammlung informiert der Träger über alle den Kindergarten betreffende Anliegen. Während der ersten Zusammenkunft der Elternversammlung wird der Elternbeirat gewählt.

Der Elternbeirat

  • besteht aus mindestens zwei gewählten Mitgliedern
  • vertritt die Interessen der Eltern gegenüber dem Träger und der Leitung der Einrichtung. Auch hat er die besonderen Interessen von Kindern mit und ohne Behinderung und deren Eltern angemessen zu berücksichtigen. Vor Entscheidungen über das päd. Konzept, personelle Besetzung, räumliche und sächliche Ausstattung, Öffnungszeiten, sowie die Aufnahmekriterien, hat der Elternbeirat das Recht angehört zu werden.
  • stellt aus seiner Mitte eine Stellvertreterin / Stellvertreter

Der Rat der Kindertageseinrichtung

  • besteht aus Vertreterinnen und Vertretern des Trägers, des Personals und des Elternbeirates
  • wählt die Vorsitzende / Vorsitzenden und deren Stellvertreterin / Stellvertreter
  • tritt mindestens einmal jährlich zusammen
  • berät die Grundsätze für die Erziehungs- und Bildungsarbeit
  • berät die personelle, räumliche und sachliche Ausstattung
  • vereinbart die Aufnahmekriterien
  • berät über die Öffnungs- und Schließungszeiten im Kindergartenjahr

Näheres entnehmen Sie bitte der Broschüre: „Für Ihr Kind die Katholische Kindertageseinrichtung“, die Sie zu Ihrem Betreuungsvertrag erhalten haben.